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| Sie sind hier: » Bereiche » Pädiatrie |
Ergotherapie in der Pädiatrie
Welche ärztlichen Diagnosen führen
zur Verordnung von Ergotherapie?
- Störungen der Entwicklung, Regulation und Beziehungsfähigkeit im ersten Lebensjahr
- Bewegungsstörungen
und Muskelerkrankungen
- angeborene Fehlbildungen
- Unfallschäden
- Anfallsleiden
- Autismus
- minimale cerebrale Dysfunktion
- Störungen der sensorischen Integration
und der Perception
- angeborene und erworbene geistige
Behinderungen
- Entwicklungsverzögerungen
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Wer wird ergotherapeutisch
behandelt?
Kinder und Jugendliche mit
- körperlichen, geistigen und seelischen
Entwicklungsrückständen
- Störungen (oder Ausfällen)
des Bewegungsapparates
- Störungen der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen
- Unklarheit des Händigkeitsprofils
- Verhaltensstörungen in Form von
übermäßiger Angst, Aggression, Abwehr,
Passivität oder Hyperaktivität
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Welche Ziele verfolgt die Ergotherapie?
-
größtmögliche Selbständigkeit im Alltag,
in der Schule und im weiteren Umfeld
- Entwicklung und Verbesserung der
Motorik, Koordination, Wahrnehmung
und Kommunikation
- Vermeidung von Folgeschäden und
Entwicklungsverzögerungen
Was beinhaltet die Ergotherapie?
-
Training von alltagsrelevanten
und entwicklungsfördernden Handlungen
- handwerkliche, spielerische Tätigkeiten,
gestalterisch-musische Prozesse
- Beratung der Angehörigen
und anderer Bezugspersonen
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