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| Sie sind hier: » Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges » Motorische, funktionelle und lebenspraktische Behandlung |
Motorisch funktionelle Behandlung
Diese Behandlungsform dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Das Wiedererlangen sowie der Erhalt der Handlungsfähigkeit und damit größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Hilfen und Hilfspersonen im täglichen Leben und im Beruf
werden mit den Patienten angestrebt.
Eine wesentliche Grundlage zur bestmöglichen Genesung und Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit ergibt sich aus der innerlichen Entscheidung,
Bereitschaft und der aktiven Beteiligung an der Behandlung. Die TherapeutInnen in meiner Praxis legen also viel Wert auf Gespräche und Beratungen zur Entlastung.
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Welche ärztlichen Diagnosen führen zur Verordnung von motorisch funktioneller Behandlung:
Vorrangig für Patienten aus der orthopädischen und chirurgischen Behandlung oder Rehabilitation ist diese Behandlung häufig zu empfehlen bei:
- Wirbelsäulenerkrankungen: z.B. Morbus Bechterew, rheumatoide Arthritis mit Befall der Wirbelsäule, WS- Frakturen, Skoliose, Osteoporose, Osteochondrose
- Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie: z.B. Verbrennungen, Z.n. operativer Versorgung, Kontrakturen, Narben, Handfunktionsstörungen, Handverletzungen, Traumatische Schädigungen
- Sympatische Reflexdystrophie (SRD), Morbus Sudeck
- Tendovaginitis (Sehnenscheidentzündung), muskuläre Dysbalance
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Optional kann die motorisch – funktionelle Behandlung auch bei neurologischen Erkrankungen verordnet werden:
- ZNS- Schädigungen: z.B. Schädelhirntrauma, M. Parkinson, Multiple Sklerose, Apoplex, Blutung, zerebraler Tumor, Z. n. zerebraler Hypoxie, Cerebralparesen
- Rückenmarkserkrankungen: z.B. Querschnittssyndrom, Poliomyelitis
- Erkrankungen peripherer Nerven: z.B. Polyneuropathie, periphere Parese, Plexusparese
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Therapeutische Ziele:
- Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnen normaler Bewegungen
- Aufbau, Aktivierung und Kräftigung der Muskulatur
- Vermeidung von Kontrakturen (z.B. Verkürzung von Sehnen/ Kapselschrumpfung)
- Verbesserung und Erhalt der Koordination ,der Beweglichkeit ,der Mobilität und Fortbewegung
- Kompensation verlorengegangener Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Narbenabhärtung
- Schmerzlinderung
- Training von Alltagsaktivitäten
- Vorbereitung auf die berufliche Wiedereingliederung
- Beratung bzgl. geeigneter Hilfsmittel und Änderungen im häuslichen Umfeld, ggf. Herstellung und Anpassung von Hilfsmitteln
- Angehörigenberatung und -anleitung
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Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, arbeiten wir mit verschiedenen Behandlungsansätzen und Methoden:
Wir arbeiten unter Einsatz verschiedener Medien und Therapiemittel nach verschiedenen Konzepten:
unter anderem nach dem Bobath – Konzept, dem Perfetti – Konzept, dem Affolter – Konzept, dem PNF- Konzept oder anderen.
Das behutsame Erweitern der Tätigkeitsfelder im Alltag steht in der Behandlung im Vordergrund. Beim ADL- Training kann für eine Person der selbständige Toilettengang, für eine andere das
Autofahren oder Fahrradfahren von herausragender Bedeutung sein. Vielleicht sind es aber auch Tätigkeiten wie das Essen mit Messer und Gabel oder das unabhängige Einkaufen.
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Zur Leistung gehören :
- funktionelle Behandlungstechniken
- handwerkliche ,spielerische und gestalterische Behandlungstechniken
- Maßnahmen zur taktilen Desensibilisierung und Sensibilisierung
- Handtherapie
- Einhändertraining
- Selbsthilfetraining
- Gelenkschutzmaßnahmen
- Training mit Technischen Hilfen, auch am PC, z.B. Cogpack
- Belastungstraining
- Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
Die Behandlungsdauer entspricht der Maßgabe von 30- 45 Minuten. Die Kosten werden je nach Indikationsschlüssel von den Krankenkassen für 6 bis 60 Behandlungseinheiten übernommen.
Die für Heilmittel gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung beträgt 10 % sowie eine Zuzahlungspauschale von 10 € pro Verordnung. Kinder sind grundsätzlich von Gebühren befreit.
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